Ausführung von elastischen Fugen:• Elastische Fugen müssen über ihren gesamten Querschnitt frei von Kraftbrücken sein. • Die Fugen sind zu säubern. • Die Fugenflanken sind von Baustaub zu befreien. • Die technischen Datenblätter der Fugenfüllstoffhersteller sind zu berücksichtigen. • Bei der Verfugung von Weichgesteinen ist nach Aussage der meisten Fugenfüllstoffhersteller ein Primer an den Fugenflanken aufzubringen. • Bei der Verfugung von Hartgesteinen weichen die Forderungen nach einem Primer unter den Bauchemieherstellern ab. Das jeweilige technische Datenblatt gibt hier Auskunft. • Geschlossenzellige Rundschnüre sind mit stumpfen Werkzeugen in die Fugen einzulegen. • Die Materialdicke des Fugenfüllstoffs ist entsprechend dem IVD-Merkblatt Nr. 3 „Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär-/Feuchträumen (Februar 2005)“ auszuführen. • Die verwendeten Werkstoffe sind auf ihre Verträglichkeit zueinander zu Prüfen (Hinterlegmaterial, Primer, Fugenfüllstoff, Glättmittel, Naturwerkstein). • Die Produkthaftung der Bauchemie bleibt nur erhalten, wenn Sie im Sys-tem bleiben (meint: Alles vom selben Hersteller). • Überschüssiges Glättmittel ist aufzunehmen. Auf der Oberfläche von Naturwerksteinen angetrocknetes Glättmittel lässt sich später nur zeitintensiv entfernen. • Lassen Sie sich von Ihrem Nachunternehmer für die Ausführung der elastischen Fugen keinen Bären aufbinden. Bei fachgerecht ausgeführten elastischen Fugen ist die Lebenserwartung dieser Fugen deutlich höher als fünf Jahre. |